Eine skandalöse Praxis: Prüfungseinsichten bei Hochschulprüfungen
Prüfungsphasen gehören zu den stressigsten Wochen im Leben von Menschen, die nach der obligatorischen Schulzeit Prüfungen ablegen müssen. Hochschulen und andere Ausbildungsgänge für Erwachsene führen oft selektive High-Stakes-Prüfungen mit enormen Stoffmengen durch. Die Vorbereitung ist mit einem enormen Druck verbunden.
Oft können die Prüfungen nur einmal wiederholt werden. Die Studierenden sind darauf angewiesen, bei einer nicht bestandenen Prüfung Informationen darüber zu erhalten, welche Aufgaben sie richtig und welche sie falsch gelöst haben. Sie sind auch auf diese Informationen angewiesen, wenn sie die Prüfung bestanden haben.
Noch nie war es so einfach, Prüfungseinsichten digital zu ermöglichen. Eine sinnvolle Prüfungssoftware verschickt die korrigierten Prüfungen mit einem Klick.
Nur: Die wenigsten Schulen praktizieren eine vernünftige Prüfungseinsicht. Nehmen wir zum Beispiel die Prüfungsordnung im Grundstudium Biologie an der Uni Zürich. Da steht zur Prüfungseinsicht (Nummerierung von mir, einige Teile weggelassen):
- Die Prüfungseinsicht ist aus organisatorischen Gründen nur für Studierende möglich, die eine ungenügende Note erzielt haben. Die Zeitdauer der Einsicht kann beschränkt werden.
- Sie dürfen weder Handys noch andere elektronische Geräte dabei haben und auch keine Abschriften erstellen.
- Der Zweck der Prüfungseinsicht besteht darin, dass Sie selber nachprüfen können, dass Ihr Resultat und die Note korrekt ermittelt wurden (Anzahl Punkte zusammenzählen). Bei der Einsicht wird Ihnen daher Ihr eigenes Antwortblatt und ein Musterantwortblatt gezeigt. Bei einigen, aber nicht allen Prüfungen können Sie zudem erfahren, in welchen Themenbereichen Sie viele oder wenige Punkte erzielt haben. Es ist nicht erforderlich, dass Sie die Prüfungsfragen anschauen können.
- Es wird nicht erklärt, warum eine Lösung als richtig oder falsch gewertet wurde.
- Beachten Sie dabei, dass Einsprachen aus inhaltlichen Gründen (z. B. „unklare Frage", „kam nicht in der Vorlesung vor", „nicht einverstanden mit der Korrektur", „zu strenge Bewertung") nicht erfolgreich sind.
Das bedeutet: Wer eine Prüfung abgelegt hat, darf die Ergebnisse nur dann ansehen, wenn die Prüfung nicht bestanden wurde. Genügende Noten könnten also falsch sein, ohne dass die Geprüften dies je erfahren würden. Konkret sieht die Einsicht so aus: Die konkrete Frage steht nicht mehr da, und auch die Antworten darauf sind nicht mehr ersichtlich. Die Geprüften können also gar keine inhaltlichen Überlegungen mehr anstellen, weil die Prüfung vollständig von dem abstrahiert wird, was gefragt wurde. Die Prüfungsantworten lassen sich zudem oft nicht mehr einzelnen Fragen oder auch nur Teilbereichen der Prüfung zuordnen.
Zynisch liest sich der Satz: „Der Zweck der Prüfungseinsicht besteht darin, dass Sie selber nachprüfen können, dass Ihr Resultat und die Note korrekt ermittelt wurden." Nein: Der Zweck der Prüfungseinsicht besteht darin, dass Lernende ihre Fehler erkennen und korrigieren können und überprüfen können, ob die Fragen korrekt gestellt und die Korrekturen richtig vorgenommen wurden.
Prüfungen belasten Institute und Anbieter von Schulungen – das ist verständlich. Durch diese restriktive Form der Prüfungseinsicht versuchen sie sich einerseits zu entlasten, andererseits verhindern sie so, dass Prüfungsfragen unter Studierenden und in der Öffentlichkeit publik werden. Das erlaubt ihnen, dieselben Fragen bei späteren Prüfungen wieder zu stellen.
All das sind keine guten Gründe dafür, Studierenden keine seriöse Prüfungseinsicht zu gewähren. Eine seriöse Einsicht bedeutet bei selektiven Prüfungen:
- Sie steht allen Geprüften offen (denkbar wäre, denjenigen mit der Bestnote einen späteren bzw. eingeschränkten Zugang zu gewähren, bei Pass/Fail-Prüfungen also allen, die bestanden haben).
- Vollständige Einsicht in die eigene Prüfung – idealerweise bereits im Vorfeld, also in Form einer digitalen Kopie.
- Vollständige Einsicht in die Aufgabenstellung sowie in die Erwartungshorizonte bzw. Bewertungsrichtlinien.
- Die Möglichkeit, bei einer kompetenten Person Rückfragen zu stellen.
Wenn eine Hochschule oder andere Anbieter von Prüfungen dies nicht leisten können, müssen sie ihre Prüfungsmodalitäten überdenken. Skandalös ist das insbesondere deshalb, weil bei Rekursen die Prüfungen zur Verfügung gestellt werden müssen. Die aktuelle Praxis an vielen Schulen schafft damit einen Anreiz, Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen – Rechtsmittel, die enorm kostspielig sind und teilweise nur privilegierten Studierenden zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus sind Entscheidungen, die auf derart zustande gekommenen Noten basieren, nicht haltbar. Sacher schreibt dazu in seinem Standardwerk zu Prüfungen:
Auch zu einer tragfähigen Legitimation bildungspolitischer, administrativer und unterrichtlicher Entscheidungen können Ziffernnoten kaum etwas beitragen. Wegen ihres formalen und abstrakten Charakters kann der Rekurs auf sie kaum eine ernstzunehmende Rechtfertigung für bildungspolitische, administrative und unterrichtliche Entscheidungen sein. Sie läuft letztendlich auf eine Scheinlegitimation hinaus.
— Werner Sacher: Leistungen entwickeln, überprüfen und beurteilen (3. Auflage, 2001)