Nachteilsausgleiche im Zeugnis vermerken: Warum dieser Vorschlag nichts taugt
Aktuell findet in der Schweiz eine rege Debatte über den Anstieg von Nachteilsausgleichen statt. Im folgenden Beitrag möchte ich diese Debatte etwas einordnen und kritisch Position zu einigen Lösungsvorschlägen beziehen, die vorgelegt wurden.
Ganz grundsätzlich hilft bei solchen Debatten ein Blick auf die Entwicklung der Linkshänder:innen in den USA. Sie zeigt, dass Offenheit, Akzeptanz und Diagnose-Möglichkeiten dazu führen, dass die realen Verhältnisse erkennbar werden. Wie gross die Anteile von Schüler:innen sind, die von Lese-Rechtschreibstörungen, Dyskalkulie oder Formen der Neurodiversität betroffen sind, beginnt sich erst jetzt zu zeigen. Wenn es «früher» davon weniger gab, dann liegt das daran, dass wir zu wenig darüber gewusst haben, nur selten Diagnosen gestellt worden sind und Tabus bestanden haben.

Ich sehe in der aktuellen Praxis auch Probleme, die ich schon beschrieben habe:
Noten und Prüfungen basieren in der aktuellen Prüfungskultur fälschlicherweise darauf, dass alle Schüler:innen unter ähnlichen Umständen dieselben Leistungen erbringen können. Das stimmt aber nicht: Optimale Leistungen erbringen Menschen unter individuellen Bedingungen. Die Idee eines Nachteilsausgleichs orientiert sich an dieser Einsicht, setzt sie aber unvollständig um: Sie beschränkt sich auf das, was als Behinderung gelten kann; erfordert eine abstrakte Einschätzung eines «Potenzials», die praktisch kaum je seriös vorgenommen werden kann und orientiert sich bei möglichen Massnahmen an dem, was Schulen mit vernünftigem Aufwand anbieten können.

Mein Ideal wäre eine Schule, in der Schüler:innen Leistungsnachweisen unter für sie optimalen Bedingungen erbringen können – so dass gar keine Nachteilsausgleiche mehr nötig sind, weil die Prüfungskultur keine Benachteiligungen schafft:

Nun ist das aber utopisch – blicken wir in die Realität. Aktuell hat Sabrina Bundi für Tamedia über Nachteilsausgleiche geschrieben. Wie bei ähnlichen Artikeln in den grossen Medientiteln ist der Ausgangspunkt eine Zunahme solcher Massnahmen.
Bundi suggeriert, dass die Zunahme von Nachteilsausgleichen auf unberechtigte Diagnosen zurückzuführen sein könnten:
Der grosse Streitpunkt ist nun, dass in den vergangenen Jahren vermehrt Nachteilsausgleiche verteilt wurden. Dadurch könnte der Eindruck entstehen, dass sie nicht in allen Fällen berechtigt sind. Auch Pädagoginnen und Psychologen sind in dieser Frage uneins – und konkrete Zahlen fehlen bislang.
Das ist denn letztlich auch der Treiber für die Debatte: Die Angst, dass Kinder bessere Chancen haben, weil Schulen ihnen Nachteilsausgleiche gewähren. Daran zeigt sich ironischerweise deutlich, wie stark das Bild einer Schule verankert ist, in der Privilegien und Benachteiligungen vergeben werden. Sobald Nachteilsausgleichsmassnahmen daran etwas ändern könnten, wird Kritik laut.
Bundi räumt dann aber ein, dass der Grund für den Anstieg die verbesserte Diagnostik ist. Das bestätigen auch Fachpersonen. Hier gibt es aber noch Verbesserungspotential:
- Diagnosen für die relevanten Beeinträchtigungen (LRS, Dyslexie, Dyskalkulie, Neurodiversität) sollten bei allen Schulkindern gestellt werden. Entsprechende Tests sollten so früh wie möglich durchgeführt werden und zu einheitlichen Nachteilsausgleichen führen. Stossend ist an der heutigen Praxis, dass Nachteilsausgleiche nur dann gewährt werden, wenn Eltern oder Ärzt:innen Tests veranlassen. Entsprechend gibt es viele nicht-diagnostizierte Kinder, die einen Nachteilsausgleich erhalten würden, das aber nicht können.
- Der Artikel von Bundi präsentiert Esther Ziegler, die ein Nachhilfeunternehmen führt, als wichtige Kritikerin der Massnahmen. Sie weist darauf hin, dass die Schwellen unscharf definiert sind. Damit hat sie Recht. Letztlich liegt es im Ermessen von Fachpersonen, bei welchen Schwellenwerten sie eine Empfehlung für einen Nachteilsausgleich schreiben, den Schulen dann berücksichtigen müssen. Hier könnten Kantone in Absprache mit Fachpersonen klare Grenzwerte definieren – und so sicherstellen, dass Nachteilsausgleiche bei Schüler:innen ohne gravierende Beeinträchtigung nicht vergeben werden.
Abschliessend diskutiert Bundi einen von Ziegler ins Spiel gebrachten Vorschlag: Die Nachteilsausgleichsmassnahmen müssten im Zeugnis vermerkt werden. Auch Christian Wasserfallen, der das Thema in der nationalen Politik bearbeitet, äussert gewisse Sympathien für diesen Vorschlag:
«Mit einem Vermerk im Zeugnis wissen Arbeitgeber oder weitere Schulen, unter welchen Bedingungen die Noten entstanden sind.»
– Christian Wasserfallen
Der Vorschlag ist aber systemisch gesehen absurd. Aus zwei Gründen: Noten haben in den letzten Jahren massiv an Bedeutung verloren. Die Vorstellung, Nachteilsausgleiche wären relevant, weil dann andere Zahlen im Zeugnis stehen, geht am Problem vorbei. Relevant sind einerseits der Druck durch schlechte Noten und selektive Übertrittsverfahren. Bei beiden Problemen spielen Vermerke im Zeugnis keine Rolle.
Der zweite Grund, warum dieser Vorschlag nicht einmal eine ausführliche Diskussion verdient, ist die Logik von Nachteilsausgleichen: Würden die Massnahmen zu den diagnostizierten Behinderungen passen (was leider nicht der Fall ist), dann würden sie sicherstellen, dass Benachteiligte dieselbe Leistung erbringen können wie Nicht-Benachteiligte. Kinder mit einer LRS können keinen orthografisch fehlerfreien Text schreiben, aber sie können einen guten Text schreiben. Die Zeugnisnote sagt etwas über ihre Kompetenzen aus, nichts über ihre Rechtschreibfähigkeiten. Deshalb ergibt es keinen Sinn, das im Zeugnis zu vermerken – ganz abgesehen davon, dass diagnostizierte Behinderungen nicht in Zeugnissen vermerkt werden sollen, weil sie privat sind.
Der Lösungsvorschlag krankt am selben Problem wie die Nachteilsausgleiche an Schulen: Er befasst sich nicht mit dem Kern der Benachteiligungen, welche die aktuelle Prüfungskultur schafft – sondern orientiert sich an dem, was ohne viel Aufwand gemacht werden könnte. Politisch ist das eine angenehme Lösung: Sie kostet und verändert nichts.

